Einheit 2: Betroffene Personen
Ziele dieser Einheit
- Sie lernen die Gesetzgebung zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kennen
- Sie verstehen besser, wer von sexueller Belästigung betroffen sein kann
- Sie erhalten Werkzeuge für die professionelle Kommunikation mit Betroffenen
Gesetzgebung
Die Gesetzgebung zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist auf drei Ebenen angesiedelt: international, europäisch und regional (in den Ländern).
Wer ist betroffen?
Sexuelle Belästigung und Belästigung aufgrund des Geschlechts spiegeln oft die sozialen Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern wider. Die Ursachen liegen in den Rollen, die Männern und Frauen in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz zugeschrieben werden.
Studien zeigen: Frauen oder Beschäftigte mit niedrigerem Status sind häufiger von Belästigung betroffen. Das hat viel mit Machtverhältnissen zu tun, in denen sie als Subjekte ohne Macht wahrgenommen werden.
Menschen mit einem niedrigeren Erwerbsstatus, die von anderen abhängig sind, sind einem höheren Risiko ausgesetzt als andere.
Beschäftigte finden es in der Regel sehr schwierig, Vorwürfe über sexuelle Belästigung oder Diskriminierung zu erheben. Sie machen sich Sorgen über die Konsequenzen für andere am Arbeitsplatz. Sie fühlen sich verwundbar und haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Häufige Risikoprofile
Das häufigste Profil betroffener Personen ist nicht die junge, attraktive Arbeitnehmerin. Häufig stehen andere Merkmale im Fokus, die auf eine größere soziale Verwundbarkeit hinweisen:
- Alleinstehende Frauen (allein erziehende Mütter, Witwen, getrennt lebende, geschiedene Frauen) mit familiären Verpflichtungen
- Frauen in traditionell männlichen Berufsfeldern, in denen die Präsenz von Frauen selten ist
- Junge Frauen in einer ersten, meist befristeten Beschäftigung
- Andere vulnerable Gruppen: Homosexuelle und zunehmend auch Migrant:innen
Professionelle Kommunikation mit Betroffenen
Es gibt einige Empfehlungen von Expert:innen, wie man Menschen, die sexuelle Belästigung erfahren haben, beraten kann (Litauisches Zentrum für Menschenrechte, 2019):
1. Informell Kontakt aufnehmen
- Schaffen Sie eine gemütliche und direkte Umgebung
- Machen Sie deutlich, dass Sie der Person Glauben schenken und dass die Person in keiner Weise verantwortlich ist
- Stellen Sie keine Fragen, die Verantwortung auf die Person projizieren würden (z.B. „Warum haben Sie nicht gesagt, dass das Verhalten unangenehm ist?")
2. Sicherheitsgefühl stärken
- Sitzen Sie mit der Person auf Augenhöhe, ohne Möbelstücke zwischen Ihnen
- Achten Sie auf Ihre Körpersprache: keine verschränkten Arme, kein nervöses Beine-Bewegen, kein mit Stift auf den Tisch klopfen
- Vergewissern Sie sich, dass Sie über Kenntnisse von Fällen sexueller Belästigung verfügen
3. Kontrolle wiederherstellen, informieren
- Unterbrechen Sie nur, um Informationen zu spezifizieren oder zu paraphrasieren
- Ermutigen Sie die Person zu sprechen, unterstützen Sie verbal und per Körpersprache
- Geben Sie Informationen über Rechte und Hilfsmechanismen, informieren Sie über die nächsten Schritte
4. Nächste Schritte vereinbaren
- Gemeinsam die Situation beurteilen
- Erst nach der Beurteilung Lösungsmöglichkeiten suchen — Lösungen aufzuschreiben hilft
- Bei Bedarf an andere Spezialist:innen (z.B. Psycholog:innen) verweisen
5. Feedback einholen
- Zeigen Sie, dass Ihre Kommunikation noch nicht beendet ist
- Bitten Sie die Person, sich telefonisch oder per E-Mail zu melden
- Bieten Sie Bedingungen für ein erneutes Treffen an
Angemessen oder nicht angemessen? Beispiele aus der Praxis
Die folgenden Verhaltensweisen kamen in Beratungssituationen vor. Welche sind angemessen, welche nicht?
| Verhalten der beratenden Person | Bewertung |
|---|---|
| Fragte, was die Person während des Vorfalls getragen hat. | Nicht ok |
| Saß die ganze Zeit mit verschränkten Armen. | Nicht ok |
| Schrieb mit der Person mögliche Lösungen für die Situation auf ein Papier. | Ok |
| Paraphrasierte oft, was die Person erzählte. | Ok |
| Fragte, warum die Person dem Belästiger nicht gesagt habe, dass das Verhalten unangenehm sei. | Nicht ok |
| Faltete ständig ein Blatt Papier in den Händen, während die Person sprach. | Nicht ok |
| Fragte nach der Besprechung, ob die Person sich noch einmal treffen oder telefonieren wolle. | Ok |
| Sagte, die Person solle nicht so besorgt sein, der Fall sei keine große Sache. | Nicht ok |
| Sagte, sie/er habe keine Erfahrung mit Fällen sexueller Belästigung und höre zum ersten Mal davon. | Nicht ok |
| Bemerkte: „Es ist keine große Sache, sexualisierte Kommentare anzuhören, da Männer einfach Männer sind." | Nicht ok |