Einheit 5 von 6
Dauer20 Minuten
FormatLesen
SchwerpunktPrävention im Unternehmen

Einheit 5: Wirksames Beschwerdeverfahren einführen

Ziele dieser Einheit

Prävention im Unternehmen

Auf europäischer Ebene legt die Europäische Kommission Maßnahmen fest, um sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entgegenzutreten:

Schritte zum Aufbau eines Präventionssystems

1. Grundsatzerklärung

Das Management führt eine Grundsatzerklärung ein, die mit den Personalvertreter:innen verhandelt wird. Diese Erklärung muss öffentlich sein und mit allen Mitteln verbreitet werden, damit alle Mitarbeiter:innen sie kennen.

2. Sensibilisierungs- und Informationskampagnen

Diese Kampagnen müssen alle Mitarbeiter:innen über die verschiedenen Aspekte der Belästigung informieren. Sie können durch Gespräche, Flugblätter oder andere Mittel erfolgen.

3. Schulungsaktionen in der Praxis

Es ist wichtig, dass das Unternehmen die Ausbildung im Bereich der Gleichstellung fördert. Diese Aktionen richten sich an alle Mitarbeiter:innen.

4. Allgemeine und spezifische Maßnahmen

Im Bereich der Prävention berufsbedingter Risiken müssen Arbeitgeber:innen — unabhängig von der Unternehmensgröße — sowohl allgemeine als auch spezifische Maßnahmen ergreifen. Beispiele:

Kernbotschaft

Die Planung der Prävention ist wesentlich, um diese Verhaltensweisen zu reduzieren oder zu vermeiden. Es reicht nicht aus, nur den Plan zu haben und seine Existenz zu kommunizieren — aber es ist ein erster und sehr wichtiger Schritt.

Verantwortlichkeiten im Überblick

Verantwortlichkeiten verschiedener Rollen im Unternehmen
RolleVerantwortung
Geschäftsführung / Vorstand Beauftragung und Verabschiedung der Richtlinie. Sichtbares Bekenntnis zu Nulltoleranz.
Personalbüro / HR Operative Umsetzung. Erste Anlaufstelle für Beschwerden. Schulung neuer Mitarbeiter:innen.
Personalvertretung / Betriebsrat Verhandlung der Richtlinie. Begleitung Betroffener. Kontrolle der Umsetzung.
Vorgesetzte / Führungskräfte Vorbildfunktion. Frühzeitiges Eingreifen. Weiterleitung von Beschwerden.
Alle Mitarbeiter:innen Respektvoller Umgang. Beobachtetes Fehlverhalten ansprechen oder melden.
Externe Beratung / Ombudsstelle Vertrauliche Beratung außerhalb der Hierarchie, wenn interne Wege nicht gehen.