Einheit 5: Wirksames Beschwerdeverfahren einführen
Ziele dieser Einheit
- Sie verstehen die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen im Unternehmen
- Sie erkennen, wer innerhalb des Unternehmens für was verantwortlich ist
Prävention im Unternehmen
Auf europäischer Ebene legt die Europäische Kommission Maßnahmen fest, um sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entgegenzutreten:
- Arbeitgeber:innen müssen eine spezifische Erklärung zum Verbot und zur Verurteilung sexueller Belästigung abgeben
- Dem Personal muss eine Erklärung über unangemessenes Verhalten gegeben werden, in der klare Strafmaßnahmen festgelegt sind
- Erläuterung des Verfahrens für Betroffene, mit Vertraulichkeit und Schutz während des Verfahrens
- Sicherstellen, dass das Personal über die Politik des Unternehmens informiert ist
- Es liegt in der Verantwortung von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen gemeinsam, eine respektvolle Arbeitsumgebung zu schaffen
- Das Personal mit bestimmten Aufgaben muss geschult werden
- Spezifische Protokolle gegen Belästigung etablieren
- Eine benannte Person, die unterstützt und Hilfe leistet
- Aufnahme eines Artikels über sexuelle Belästigung in den Arbeitsvertrag
- Ermutigung zu Beschwerden im Falle von Belästigung oder Diskriminierung
Schritte zum Aufbau eines Präventionssystems
1. Grundsatzerklärung
Das Management führt eine Grundsatzerklärung ein, die mit den Personalvertreter:innen verhandelt wird. Diese Erklärung muss öffentlich sein und mit allen Mitteln verbreitet werden, damit alle Mitarbeiter:innen sie kennen.
2. Sensibilisierungs- und Informationskampagnen
Diese Kampagnen müssen alle Mitarbeiter:innen über die verschiedenen Aspekte der Belästigung informieren. Sie können durch Gespräche, Flugblätter oder andere Mittel erfolgen.
3. Schulungsaktionen in der Praxis
Es ist wichtig, dass das Unternehmen die Ausbildung im Bereich der Gleichstellung fördert. Diese Aktionen richten sich an alle Mitarbeiter:innen.
4. Allgemeine und spezifische Maßnahmen
Im Bereich der Prävention berufsbedingter Risiken müssen Arbeitgeber:innen — unabhängig von der Unternehmensgröße — sowohl allgemeine als auch spezifische Maßnahmen ergreifen. Beispiele:
- Schulungsaktivitäten
- Überwachung der psychischen Gesundheit
- Identifizierung psychosozialer Risiken
Die Planung der Prävention ist wesentlich, um diese Verhaltensweisen zu reduzieren oder zu vermeiden. Es reicht nicht aus, nur den Plan zu haben und seine Existenz zu kommunizieren — aber es ist ein erster und sehr wichtiger Schritt.
Verantwortlichkeiten im Überblick
| Rolle | Verantwortung |
|---|---|
| Geschäftsführung / Vorstand | Beauftragung und Verabschiedung der Richtlinie. Sichtbares Bekenntnis zu Nulltoleranz. |
| Personalbüro / HR | Operative Umsetzung. Erste Anlaufstelle für Beschwerden. Schulung neuer Mitarbeiter:innen. |
| Personalvertretung / Betriebsrat | Verhandlung der Richtlinie. Begleitung Betroffener. Kontrolle der Umsetzung. |
| Vorgesetzte / Führungskräfte | Vorbildfunktion. Frühzeitiges Eingreifen. Weiterleitung von Beschwerden. |
| Alle Mitarbeiter:innen | Respektvoller Umgang. Beobachtetes Fehlverhalten ansprechen oder melden. |
| Externe Beratung / Ombudsstelle | Vertrauliche Beratung außerhalb der Hierarchie, wenn interne Wege nicht gehen. |